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   BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81   

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https://dejure.org/1982,123
BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81 (https://dejure.org/1982,123)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1982 - 4 C 28.81 (https://dejure.org/1982,123)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1982 - 4 C 28.81 (https://dejure.org/1982,123)
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Schweinemast am Rande des Baugebiets

§ 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im Grenzbereich zwischen Innen- und Außenbereich

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gebot der Rücksichtnahme - Innenbereich - Außenbereich - Grenzüberschreitend - Landwirtschaftlicher Betrieb - Schutzwürdigkeit - Abwehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2460
  • NVwZ 1983, 610 (Ls.)
  • DVBl 1983, 349
  • BauR 1983, 140
  • ZfBR 1983, 95
 
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Wird zitiert von ... (120)

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Die Klägerin muß mit ihrem Grundstück im Grenzbereich vielmehr damit rechnen, daß im daran angrenzenden Außenbereich Belästigungsquellen entstehen, so daß die Schutzwürdigkeit ihres Grundstücks im Sinne der Bildung einer "Art von Mittelwert" vorbelastet und gemindert ist (vgl. BVerwGE 50, 49, 54; BVerwG ZfBR 83, 95, 96/97; Erman/Hagen, BGB 8. Aufl. § 906 Rdn. 19).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Im unbeplanten Innenbereich geht das Gebot der Rücksichtnahme in aller Regel in dem Begriff des "Einfügens" im Sinne des § 34 BBauG 1976/79 auf, war aber auch schon in dem Begriff der "Unbedenklichkeit" im Sinne des § 34 BBauG 1960 enthalten (vgl. Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 S. 4 [8]; vgl. aber auch das Urteil vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 28.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 89 S. 15 [19], wonach das Rücksichtnahmegebot in dem Begriff der öffentlichen Belange aufgeht, wenn ein Innenbereichsvorhaben auf ein privilegiertes Außenbereichsvorhaben Rücksicht zu nehmen hat).
  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise;

    Die dafür entwickelten Grundsätze gelten sowohl zwischen Vorhaben im Außen- und Innenbereich (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.1982 - 4 C 28.81 -, DVBl 1983, 349) als auch für die Beziehung zwischen jeweils im (beplanten oder unbeplanten) Innenbereich gelegenen baulichen Anlagen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.1984 - 4 B 171.83 -, BauR 1985, 172; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 05.01.1989 - 3 S 2888/88 -, n.v.).

    Beide Nutzungen müssen sich dann grundsätzlich Beschränkungen im Sinne einer "Art Mittelwert" gefallen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.1984 - 4 C 28.81 -, DVBl 1983, 349; Urt. v. 12.12.1975 - IV C 71.73 -, BVerwGE 50, 49).

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